Studierende, die im vergangenen Semester Studienbeihilfe bezogen haben bzw. im aktuellen Semester beziehen (Nachweis: Bescheid der Stipendienstelle)
trifft diese Möglichkeit auch für Studenten mit EU-Bürgerschaft zu, die z.B. in ihrem Heimatland ein Stipendium haben oder evtl. sowas wie Bafög beziehen?
würde mich mal interessieren, falls sich hier jemand auskennt.