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Erlaß des Studienbeitrags
Letzter Beitrag 09-16-2011, 22:25 von vid123. 18 Antworten.
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02-26-2010, 10:24 |
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02-26-2010, 15:18 |
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Velaki
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AW: Erlaß des Studienbeitrags
Hmm. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob wir dasselbe meinen, aber: Studiengebühren muss man sowieso nur mehr zahlen, wenn man die Regelstudienzeit + 1 Toleranzsemester pro Abschnitt verbraucht hat. Soweit ich weiß, werden einem die Studiengebühren dann automatisch erlassen. Außer du hast "überzogen".
Es müsste im UNIVIS stehen (unter Kontoinformation), wieviel du zahlen musst. Vielleicht meinst du aber etwas anderes?
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02-26-2010, 19:40 |
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RMTanja
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AW: Erlaß des Studienbeitrags
Wirklich? Bisher wars doch so, dass man den Antrag in dieses blaue Postkastl auf der Hauptuni werfen konnte, oder? Lg
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02-26-2010, 20:42 |
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Velaki
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AW: Erlaß des Studienbeitrags
Also ich kann euch nur sagen, dass ich - seit die Studiengebühren abgeschafft wurden - nie auch nur irgendeinen Antrag stellen musste, weil das immer alles richtig im UNIVIS (bzw. letztes Semester auf dem Erlagschein) gestanden ist. Wie das jetzt läuft, wenn man aus irgendwelchen Gründen Studiengebühren zahlen muss, aber einen Antrag auf Befreiung stellt, kann ich leider nicht sagen. Ich hab aber auch früher nie so einen Antrag gestellt, weil ich nie in irgendeiner Form befreit war oder befreit hätte werden können, daher kann ich dazu nichts sagen. Aber vielleicht meinen wir wirklich was ganz anderes?
Wie gesagt, ich hab dieses Semester das gezahlt, was im UNIVIS gestanden ist. Das hat das System auch schon registriert, und bei mir passt es damit. Letztes Semester hab ich das gezahlt, was damals auf dem Zahlschein gestanden ist (auch keine Studiengebühren, nur ÖH-Beitrag), und es hat auch gepasst. Einen Antrag auf Befreiung musste ich/habe ich nie gestellt.
Ich will aber keine Fehlinformationen verteilen, also bitte erkundigt euch/erkundige dich in deinem speziellen Fall sicherheitshalber. LG!
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02-26-2010, 20:53 |
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RaccooN
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AW: Erlaß des Studienbeitrags
Anbei eine kleine Kopie der wichtigsten Regelungen aus dem studentpoint:
Der Studienbeitrag wurde nicht allgemein abgeschafft, wie oft in den Medien vermittelt. Es kommt aber zu wesentlichen Änderungen: - Der Beitrag ist abhängig von der Einhaltung der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester (bei Diplomstudien pro Abschnitt), der Staatsbürgerschaft und dem Zeitpunkt der Einzahlung. In der Nachfrist erhöht sich der Beitrag wie bisher um 10% auf € 416,56 (inkl. ÖH-Beitrag).
- Die Höhe des Studienbeitrags wurde mit € 363,36 vereinheitlicht und große Gruppen von Studierenden sind entweder vom Beitrag befreit oder können einen Antrag auf Erlass stellen.
Wenn Sie die 'studienbeitragsfreie' Zeit
(Mindesstudienzeit plus Toleranzsemester) überschritten haben, gibt es
zwei Möglichkeiten, Ihr Studium/Ihre Studien zur Fortsetzung zu melden: - Entweder Sie bezahlen in der allgemeinen Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters einen Studienbeitrag in der Höhe von € 380,22, der sich aus dem Studienbeitrag (€ 363,36) und dem ÖH-Beitrag (€ 16,86) zusammensetzt. In der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag um 10 % und Sie müssen € 416,56 bezahlen.
- Oder Sie können einen Erlassgrund geltend machen und werden vom Studienbeitrag befreit. In diesem Fall bezahlen Sie bis zum Ende der Nachfrist (Wintersemester: 30. November bzw. Sommersemester: 30. April) lediglich den ÖH-Beitrag mit € 16,86.
Gründe sind:- Eine durch Krankheit verursachte Behinderung des Studiums für zumindest zwei Monate im Semester (Nachweis: Bestätigung eines Facharztes);
- Eine durch Schwangerschaft verursachte Behinderung des Studiums für zumindest zwei Monate im Semester (Nachweis: Bestätigung eines Facharztes);
- Die überwiegende Betreuung von im eigenen Haushalt lebenden Kindern bis zum 7. Lebensjahr bzw. Schuleintritt (Nachweis: eigener Meldezettel und der des Kindes, die Geburtsurkunde und eine eidesstattliche Erklärung);
- Berufstätigkeit bei einem Nachweis des Einkommens von zumindest € 4.886,14 bzw. € 5.008,36 (im Kalenderjahr 2008 bzw. 2009)
(Nachweis: Einkommensteuerbescheid des zuständigen Finanzamtes); - Studierenden mit einem Behinderungsgrad von zumindest 50% (Nachweis: Behindertenausweis des Bundessozialamtes);
- Präsenz- oder Zivildienst (Nachweis: Bestätigung des Militärkommandos bzw. der Zivildienstserviceagentur);
- Studierende, die im vergangenen Semester Studienbeihilfe bezogen haben bzw. im aktuellen Semester beziehen (Nachweis: Bescheid der Stipendienstelle);
http://studentpoint.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/Studienzulassung/Studienbeitrag/SL.S1_Erlass_Studienbeitrag.pdf Hier der Antrag auf Erlaß.
Viele liebe Grüße! Patrick
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02-26-2010, 22:04 |
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Velaki
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AW: Erlaß des Studienbeitrags
Danke für die Aufklärung! LG!
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02-27-2010, 10:03 |
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RMTanja
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AW: Erlaß des Studienbeitrags
rusty:Ich habe gehört, daß man die Unterlagen für den Erlaß des Studienbeitrags dieses Jahr per Post bzw. Email an das Referat für Studienzulassung schicken muß. Stimmt das?
Also soweit ich das verstanden hab meint Rusty lediglich WIE man den Antrag der Sudienzulassung zukommen lässt! Den Antrag stellen kann man ja wie RaccooN sagte bis zum Ende der Nachfrist - 30.4., aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das wirklich recht schnell geht. Je nach Fall wird dann bis auf Weiteres von den Studiengebühren freigestellt oder nur für ein Semester (zB. Schwangerschaft fürs Semester wo man schwanger ist, danach muss man nochmal einen Antrag stellen, um zu bestätigen, dass man das Kind auch betreut und dann ist man bis zum 7. Lebensjahr des Kindes freigestellt). Wie gesagt, abgeben musste man den Antrag bisher über ein blaues Postkastl oder per Post an die Studienzulassung. War halt einfach, den Antrag einfach dort hineinzuwerfen - aber scheinbar hat Rusty da irgendwas über Neuerungen gehört. Am Besten man wendet sich direkt an die Studienzulassung! Lg
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03-02-2010, 8:49 |
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rusty
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AW: Erlaß des Studienbeitrags
Da ich über dem Toleranzsemester bin muß ich einen Erlaßantrag einbringen. Letztes Jahr hatte ma auf der Hauptuni eine Antragsstelle und die Sache war in 5 min erledigt. Dieses Jahr war ich dort und hab nur einen Aushang gefunden, daß man den Antrag per Post oder email einbringen muß. Da ich mit Postsendungen (trotz Einschreiben) schon öfter Probleme hatte, hab ich eine Email geschickt (ca vor 11/2 Wochen) und seit dem weder eine Empfangsbestätigung bekommen noch eine Antwort. Ich hab darauf hin versucht anzurufen, aber niemanden erreicht. Wo ist dieser blaue Briefkasten genau? Dann schmeiß ich die Unterlagen zur Sicherheit dort auch rein, bevor ich dann nicht gemeldet bin.
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03-03-2010, 10:13 |
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RMTanja
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AW: Erlaß des Studienbeitrags
Der blaue Postkasten ist bei den Stufen auf der linken Seite, Richtung langen Gang durch die Glastüre, wenn du dir vorstellst vor den Türen der Studienzulassung zu stehen! (Oder wenn du vom hinteren Eingang, also hinter der Uni reingehst, gleich bei der ersten Glastüre links!) Ich war letztes Semester persönlich dort, eben weil ich so Postsendungen auch nicht mag, hab mir sogar eine Nummer geholt, der hat mich zu dem Postkastl geschickt, obwohl ich glaub ich 2h gewartet hab hat ers nicht entgegengenommen - von diesem ominösen Postkastl steht aber nirgendwo was ... ABER - bevor dus nochmal schickst schau im UNIVIS nach, obs dort geändert ist - ich hab nämlich auch keine Bestätigung oder Benachrichtigung bekommen; hab dann ein Mail an studentpoint geschrieben und die haben da scheinbar auch Zugriff auf die Daten und mir gesagt, dass es im UNIVIS eben schon geändert ist; und dann zahlst halt nur den ÖH Beitrag und die Versicherung ein - steht dann eh unter "offene Forderungen". Falls da nix drinsteht würd ich nochmal probieren anzurufen oder mal bei studentpoint anrufen - bei mir wars nach ca. 1,5 Wochen erledigt! LG
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03-08-2010, 10:16 |
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03-08-2010, 17:16 |
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maxi
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AW: Erlaß des Studienbeitrags
Hallo hab eine Frage, kenn mich noch immer nicht aus.
Ich bekomm den Einkommensteuerbescheid erst in den nächsten zwei Wochen vom Finanzamt. Soll ich dann den Erlassbescheid in das blaue Postkasterl werfen und nur den ÖH- Betrag in der zwischenzeit bezahlen und denn Einkommensteuerbescheid nachbringen oder was soll ich jetzt machen.
bitte um Antwort.
lg
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03-14-2010, 14:36 |
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RaccooN
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AW: Erlaß des Studienbeitrags
Nein, natürlich nicht. Du bist ja von der Bezahlung der Studiengebühren nicht befrei, oder? Bitte zahle die volle Summe ein und stell dann den Antrag auf Erlaß. Damit bist du auf der sicheren Seite. Zuviel bezahltes Geld muß ohnehin rücküberwiesen werden. Liebe Grüße! Patrick
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07-19-2011, 9:43 |
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07-20-2011, 12:29 |
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roose
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AW: Erlaß des Studienbeitrags
hallo, du musst den antrag nur einmal im ss stellen, also du suchst zb an für erlass für ss2011 und ws 11/12 - zumindest war das bei mir so! ich muss immer nur einmal ansuchen, dann gilt es für ein jahr! im frühjahr muss ich dann erneut ansuchen! aber am besten siehst du es auf einen blick wenn du in dein univis reinschaust, bei den zahlungen und schaust, welchen betrag sie von dir fordern, wenn er nur der ÖH Beitrag ist, dann weißt du, dass du fürs ws nimmer ansuchen musst.
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