Hallo!
Ich habe Deine Frage erst jetzt gelesen/ gesehen!
Also:Solange durch diese 2 Stunden nicht 8 Stunden Arbeitszeit überschritten werden, sind sie keine Überstunden. Bei 8 Stunden Arbeit steht Dir zwischendurch eine halbe Stunde (Mittags-) Pause zu- ob bezahlt oder unbezahlt, hängt vom Dienstvertrag ab. (Die Mittagspause braucht von gesetzeswegen nicht bezahlt werden.) Auch jede Arbeitsstunde, welche über 40 Stunden Wochenarbeitszeit hinausgeht, muß im Regelfall als Überstunde abgegolten werden. Es gibt da allerdings auch Ausnahmen.- am Besten bei den unten genannten Stellen (AI, AK, GW) erkundigen!!
Ob Du die Stunden 1: 1, 1: 1,5 oder 1: 2 bekommst, hängt wieder davon ab, wann Du die Überstunden geleistet hast. z.b. Die Stunden der Nachtdienste zwischen 22:00 bis 6:00 sowie alle Arbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen sind immer mit 100% Aufschlag (=1:2) abzugelten.
Alle Gesetze betreffend Deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer findest Du auf der Homepage des Arbeitsinspektorats (AI) zusammengefaßt. http://www.arbeitsinspektion.gv.at/AI/default.htm
Die wichtigsten Gesetze sind u.a.:
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz aus 2006 (=AschG-Novelle)
Arbeitszeitgesetz (=AZG)+ Arbeitnehmerruheverordnung( =ARG-VO)
Arbeitsruhegesetz (=ARG)
Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Arbeitnehmer
Mutterschutzgesetz aus 1979
Verordnung biologische Arbeitsstoffe (=VbA)
Du brauchst auf der Homepage des AI nur die entsprechenden Gesetze anklicken+ Du hast die Gesetze+ Verordnungen im Volltext.
Alle diese Gesetze gehören zu den aushängepflichtigen Gesetzen, dh. sie müssen in Papierform in JEDER Firma, also auch in einer Apo, zur freien Einsichtnahme für die Angestellten vorhanden sein.
Du bekommst sowohl beim AI, bei der Arbeiterkammer als auch bei der Gewerkschaft jederzeit Auskunft, wenn Du in Arbeitnehmerangelegenheiten Hilfe oder auch nur eine Auskunft benötigst.
Du hast übrigens im Streitfall 3 Jahre rückwirkend Zeit, Deine Ansprüche geltend zu machen.
Lg. Eleonora