Hallo Neapel,
die an einer Universität erworbenen Scheine behalten auch nach dem dreimaligen Durchfallen durch das Staatsexamen ihre Gültigkeit. Daher gibt es ,soweit ich weiss, eigentlich nur zwei Möglichkeit des Fortsetzens des Pharmaziestudiums in Österreich, über die Nostrifizierung (österreichisches Deutsch für: Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse) bzw. über ein komplettes Neustudium der Pharmazie und hier gelten die gleichen Regeln wie für einen Erstsemestrigen. Wenn es sich beim Dreimaligen Durchfallen um das 2.Staatsexamen handelt, würde ich den Weg über die Nostrifizierung versuchen, beim ersten Examen kann ich das leider nicht einschätzen, da mir hier die Beispiele fehlen...
Nostrifizierung gem §90 UG: Zuständig hierfür ist an der jeweiligen Universität der Studienprogrammleiter. Diesem ist ein Antrag auf Nostrifizierung einzureichen, dem Antrag sind beizufügen: Lebenslauf, sämtliche Zeugnisse und Scheine, Deutsche Studien- und Approbationsordung, sowie eine Bescheinigung, dass die Nostrifizierung zur Ausübung des Apothekerberufs in Österreich notwendig ist (stellt die Österreichische Apothekerkammer aus) [wichtig: eine Nostrifizierung wird nur dann unternommen, wenn diese für die Ausübung des Apothekerberufs in Österreich erforderlich ist. Wenn den Betreffenden der Eindruck entsteht, dass dieses Verfahren nur unternommen wird um die Unbillen der Deutschen Prüfungsordnung zu umgehen um in D als Apotheker tätig zu werden, wäre dies ein möglicher Ablehnungsgrund], sowie einen Einzahlungsbeleg der Nostrifizierungstaxe (es waren mal 150 EUR, was es heute kostet?).
Dann trifft sich die Studienprogrammkommision o.ä., schaut sich die Unterlagen an und entscheidet, ob die erbrachten Leistungen ausreichend sind, dem betreffenden den mag.pharm. (Studienabschluss in Österreich) gleich zu verleihen oder ob die erbrachten Leistungen großtenteils ausreichend sind und einige Teile (Rechtskundeprüfung, Diplomarbeit, Praktika etc.) nachgeholt werden müssen im Rahmen eines "Nostrifizierungsstudiums" oder ob die erbrachten Leistungen nicht ausreichen und ein komplettes österreichisches Studium absolviert werden muss. Im Fall des Nostrifizierungsstudium kann man sich mit dem Bescheid dann an der Uni immatrikulieren, die entsprechenden Kurse/Diplomarbeit absolvieren und erhält bei erfolgreichem Abschluss dann den Nostrifizierungsbescheid, der einen dann einem österreichen Abschluss gleichsetzt. Das ganze muss in einer gewissen Zeit absoviert werden. Das steht aber alles dann im Bescheid. Was die Anerkennungen angeht so entscheidet hier die Universitäten autonom, so dass es hier keinen Automatismus gibt, dass wenn dieser Schein und diese Prüfung absolviert ist, dann ist nur diese Veranstaltung zu absolvieren ist.
In Österreich hat vor allem die Uni Innsbruck mit diesen Fragestellungen zu tun, da aufgrund der Grenznähe zu Deutschland sich hier fast alle der gestrandeten Deutschen Pharmaziestudenten melden bzgl. Fortsetzung des Studiums.